Allgemeines: Für die Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Angebote sind freibleibend. Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Lieferung: Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, und falls eine solche nicht erteilt ist, unser Lieferschein allein maßgebend. Die Lieferfristen setzen wir nach bestem Ermessen fest; sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk und sind freibleibend. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene oder außergewöhnliche Ereignisse in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere bei behördlichen Maßnahmen oder Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung, die Durchführung des Auftrags verzögert wird. Bei Lieferzeitüberschreitung können keine Ansprüche gestellt werden.

Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von drei Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos Ersatz geliefert. Bei Gütemängeln jedoch nur, wenn die fehlerhaften Geräte oder Teile zurückgegeben werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Preise und Zahlungsbedingungen: Unsere Preise gelten ausschließlich Verpackung ab Werk rein netto. Maßgebend ist der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis, zzgl. evtl. Edelmetallzuschläge. Zuschlagtabellen, die Bestandteil unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen sind, werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Verpackungs- und Versandkosten werden zu Selbstkosten berechnet. Unsere Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich. Unsere Rechnungen sind fällig, entweder 14 Tage ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage netto. Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch 
mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, zu verzinsen. Dasselbe gilt im Falle verspäteter Akzepthergabe. Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachten Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen, gehen zur Lasten des Käufers.

Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender, auch künftig erst entstehender Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums tritt der Besteller hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und für uns daraus Verpflichtungen entstehen. 

Wir sind uns mit dem Besteller über diesen Sicherungseigentumserwerb einig, ebenso darüber, dass der Kunde die durch Umbildung entstandenen neuen Sachen für uns bis Widerruf unentgeltlich verwahrt. Soweit durch eine Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung neue Sachen entstehen, an denen der Besteller Alleineigentum erwirbt, sind wir und der Besteller uns darüber einig, dass auch wir an diesen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unseren Geschäftverbindungen herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen, Eigentum erlangen. Die Übergabe an uns wird durch die hiermit getroffene Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller bis auf Widerruf diese 
neuen Sachen für uns unentgeltlich verwahrt. Der Käufer tritt im Voraus an den Verkäufer seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte bzw. seine Geldforderungen an den neu entstehenden Sachen sowie seine aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden Vergütungsansprüche gegen seinen Auftraggeber, entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Ware, ab. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer, Bruch- und Wasserschaden sowie Diebstahl zu versichern. Im Schadensfalle entstehende Sicherungsansprüche sind an uns abzutreten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass dies mit Ausnahme der Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind. Wird die Ware beim Besteller gepfändet oder beschlagnahmt, hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Rücktrittsrecht: Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlaufe der Vertragsentwicklung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und der Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware berechtigt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist für beide Teile der Sitz unserer Firma.

Maße, Gewichte und Abbildungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen ohne vorherige Ankündigung behalten wir uns vor, mit Rücksicht auf die laufende Entwicklung.

Garantie bieten wir für sämtliche gelieferten Geräte auf die Dauer eines Jahres, gerechnet ab Rechnungsdatum. Die Garantie umfasst Material- oder Fertigungsfehler, die konstruktive Ursachen aufweisen und beschränkt sich auf kostenlosen Ersatz der betroffenen Teile. Wir behalten uns jedoch vor, einen Garantieanspruch selbst zu prüfen, um festzustellen, ob aufgetretene Fehler nicht auf unsachgemäße Verwendung der Geräte zurückzuführen sind. Weiter reichende Schadensansprüche können wir nicht anerkennen.

Mengenrabatt:

ab 25 Stück 2,5 %
ab 50 Stück 5,0 %
ab 100 Stück 7,5 %
ab 250 Stück 8,5 %
ab 500 Stück 10,0 %
ab 1000 Stück 12,0 %

Dieser Mengenrabatt setzt allerdings je Bestellung und Lieferung die entsprechende Stückzahl der gleichen Schaltertypen voraus. Mengenrabatte werden im Ausland und bei Sondernettopreisen nicht gewährt. Irrtum und technische Änderungen vorbehalten. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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